Bei einem Wasserstand von mehr als 358 cm am amtlichen Pegel Hattingen ist jeglicher Fahrzeugverkehr im gesamten Geltungsbereich der Ruhrschifffahrtsverordnung untersagt.
Ausgenommen hiervon ist der Baldeneysee bis zu einem Wasserstand von 431 cm am amtlichen Pegel Hattingen.
Die Ruhrschifffahrtsverordnung besagt außerdem, dass von der Grenze des Regierungsbezirkes Düsseldorf (Essen-Burgaltendorf) bis zum Ruhr-km 41,4 (Essen-Rellinghausen) jeglicher - auch der unmotorisierte - Schiffsverkehr ab einem Wasserstand von 239 cm und mehr am amtlichen Pegel Hattingen untersagt ist.”
Das heißt: bis zum Wehr Horst (rechte Flusshälfte) gilt der Grenzwert 358 cm, weiter flußabwärts 239cm.
Wer also flussabwärts Richtung Essen fahren möchte, muss den strengeren Grenzwert beachten.
Außerdem sollte dringend beachtet werden, dass die Pontonbrücke in Dahlhausen bei gewissen Witterungsverhältnissen, wie zum Beispiel Hochwasser nicht befahrbar ist. Informationen zu der aktuellen Situation sind unter der Telefonnr. 0234 9101990 zu bekommen.
Informationen über den Pegelstand der Ruhr bei uns vor Ort finden Sie unter nachfolgende Links:
Ruhrverband - Wasserstand / Durchfluss: | Pegel Hattingen / Ruhr |
Ruhrverband - Befahrungssituation: | Ruhr (km 12,2-41,4) / Ruhr (km 41,4-49,3) |
DLRG OG Linden-Dahlhausen - Wasserstand: | Pegel Dahlhausen - DLRG / LDKC |
DLRG OG Linden-Dahlhausen - Wasserstand: | Ganglinie Dahlhausen - DLRG / LDKC |