Pegel

Bei einem Wasserstand von mehr als 358 cm am amt­li­chen Pegel Hattingen ist jeg­li­cher Fahrzeugverkehr im gesam­ten Geltungsbereich der Ruhrschifffahrtsverordnung untersagt. 

Ausgenommen hier­von ist der Baldeneysee bis zu einem Wasserstand von 431 cm am amt­li­chen Pegel Hattingen.

Die Ruhrschifffahrtsverordnung besagt außer­dem, dass von der Grenze des Regierungsbezirkes Düsseldorf (Essen-Burgaltendorf) bis zum Ruhr-km 41,4 (Essen-Rellinghausen) jeg­li­cher - auch der unmo­to­ri­sier­te - Schiffsverkehr ab einem Wasserstand von 239 cm und mehr am amt­li­chen Pegel Hattingen unter­sagt ist.”

Das heißt: bis zum Wehr Horst (rech­te Flusshälfte) gilt der Grenzwert 358 cm, wei­ter fluß­ab­wärts 239cm.

Wer also fluss­ab­wärts Richtung Essen fah­ren möch­te, muss den stren­ge­ren Grenzwert beachten. 

Außerdem soll­te drin­gend beach­tet wer­den, dass die Pontonbrücke in Dahlhausen bei gewis­sen Witterungsverhältnissen, wie zum Beispiel Hochwasser nicht befahr­bar ist. Informationen zu der aktu­el­len Situation sind unter der Telefonnr. 0234 9101990 zu bekommen. 

Informationen über den Pegelstand der Ruhr bei uns vor Ort fin­den Sie unter nach­fol­gen­de Links:

Ruhrverband - Wasserstand / Durchfluss:Pegel Hattingen / Ruhr
Ruhrverband - Befahrungssituation:Ruhr (km 12,2-41,4) / Ruhr (km 41,4-49,3)
DLRG OG Linden-Dahlhausen - Wasserstand:Pegel Dahlhausen - DLRG / LDKC
DLRG OG Linden-Dahlhausen - Wasserstand:Ganglinie Dahlhausen - DLRG / LDKC

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