Bei einem Wasserstand von mehr als 358 cm am amtlichen Pegel Hattingen ist jeglicher Fahrzeugverkehr im gesamten Geltungsbereich der Ruhrschifffahrtsverordnung untersagt.
Ausgenommen hiervon ist der Baldeneysee bis zu einem Wasserstand von 431 cm am amtlichen Pegel Hattingen.
Die Ruhrschifffahrtsverordnung besagt außerdem, dass von der Grenze des Regierungsbezirkes Düsseldorf (Essen-Burgaltendorf) bis zum Ruhr-km 41,4 (Essen-Rellinghausen) jeglicher - auch der unmotorisierte - Schiffsverkehr ab einem Wasserstand von 239 cm und mehr am amtlichen Pegel Hattingen untersagt ist.”
Das heißt: bis zum Wehr Horst (rechte Flusshälfte) gilt der Grenzwert 358 cm, weiter flußabwärts 239cm.
Wer also flußabwärts Richtung Essen fahren möchte, muss den strengeren Grenzwert beachten
Informationen über den Pegelstand der Ruhr bei uns vor Ort finden Sie unter nachfolgende Links:
Ruhrverband - Wasserstand / Durchfluss: | Pegel Hattingen / Ruhr |
Ruhrverband - Befahrungssituation: | Ruhr (km 12,2-41,4) / Ruhr (km 41,4-49,3) |
DLRG OG Linden-Dahlhausen - Wasserstand: | Pegel Dahlhausen - DLRG / LDKC |
DLRG OG Linden-Dahlhausen - Wasserstand: | Ganglinie Dahlhausen - DLRG / LDKC |