Die Nutzung der Sportgeräte, des Vereinsheimes und des Geländes steht vorrangig den Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Interesse von Nicht-Mitgliedern rechtzeitig angefragt werden sollte.
Aufgrund der hohen Nachfrage Dritter zwecks Nutzung unseres Angebotes, weisen wir darauf hin, dass bei einer Absage im Zeitraum von 4 Wochen vor dem Termin eine Pauschale in Höhe von 25% des zugrundeliegenden Gebührensatzes erhoben wird.
Mitglieder1 | Nicht-Mitglieder | ||
Einheit | |||
Drachenboot (5-Bank, 10-Bank)2 | Stück | € 50,00 | € 100,00 |
Wanderboot (C6)2 | Stück | € 30,00 | € 50,00 |
Steuermann/-frau | pro Person | € 25,00 | € 25,00 |
Vereinsheim Saalmiete (hinterer Teil)3 | pro Veranstaltung | € 50,00 | € 100,00 |
Vereinsheim Saalmiete (gesamt)3 | pro Veranstaltung | € 100,00 | € 200,00 |
Grillplatz (≤ 50 Personen)4 | pro Veranstaltung | € 30,00 | € 50,00 |
Grillplatz (51 bis 100 Personen)4 | pro Veranstaltung | € 50,00 | € 75,00 |
Grillplatz (≥ 100 Personen)4 | pro Veranstaltung | € 100,00 | € 150,00 |
Reinigung Grillplatz | pro Veranstaltung | € 25,00 | € 25,00 |
Camping (≤ 6 Jahre - Normaltarif / DKV-Mitglied) | pro Person / Tag | € 2,00 / € 1,00 | |
Camping (7 bis 18 Jahre - Normaltarif / DKV-Mitglied) | pro Person / Tag | € 3,00 / € 2,00 | |
Camping (> 18 Jahre - Normaltarif / DKV-Mitglied) | pro Person / Tag | € 4,00 / € 3,00 | |
Camping (Kleinzelt) | pro Tag | € 2,50 | |
Camping (Großzelt) | pro Tag | € 4,00 | |
Camping Stellplatz Wohnmobil / Wohnwagen | pro Tag | € 5,00 | |
Camping Stellplatz Pkw / Krad | pro Tag | € 1,50 | |
Camping Stromversorgung | pro Tag | € 1,00 | |
Müllentsorgung (amtliche Müllsäcke)5 | pro Stück | € 3,00 |
- Bei Mitglieder mit einer Vereinszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren reduziert sich der Gebührensatz bei der Nutzung des Grillplatzes und des Saales im Vereinsheim auf 50% der ausgewiesenen Beträge. Bei Mitglieder mit einer Vereinszugehörigkeit von mindestens 10 Jahren fallen keine Gebühren bei der Nutzung des Grillplatzes und des Saales im Vereinsheim an. Die Kosten für die Reinigung des Grillplatzes sind obligatorisch.
- Die Nutzung der Boote ist nur möglich mit gleichzeitiger Gestellung von Steuerleuten des LDKC. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Kalkulation. Eine Nutzung der Boote mit eigenen Steuerleuten ist nur auf Nachweis der Befähigung hierzu möglich und Bedarf einer Sondergenehmigung des Vorstandes.
- Bei der Anmietung eines Teiles oder des gesamten Saales (geschlossene Gesellschaft) besteht die Verpflichtung einer Getränkeabnahme (jedweder Art) bei den Kastellanen des Vereinsheimes. Speisen sind in Absprache mit diesen frei und können auch von Dritten bezogen werden.
- Die Nutzung des Grillplatzes ist nur möglich im Zusammenhang mit einer Reinigung desselben. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Kalkulation. Es besteht ebenfalls die Verpflichtung einer Getränkeabnahme (jedweder Art) bei den Kastellanen des Vereinsheimes.
- Die Abnahme von Müllsäcken bei einer Verweildauer von mindestens 2 Übernachtungen ist verbindlich. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Kalkulation.
Stand: 01. Juli 2013